Verpflichtungen
Meldeverpflichtungen
Meldeverpflichtungen nach einem schweren Unfall durch den Betriebinhaber an die Behörde
- Mit Bekanntgabe der Umstände des Unfalles
- Die beteiligten gefährlichen Stoffe, deren Menge
- Die zur Beurteilung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt verfügbaren Daten sowie
- Eingeleiteten Sofortmaßnahmen
- Mit Unterrichtung über Schritte, die vorgesehen sind, um mittel- und langfristige Unfallfolgen abzumildern und eine Wiederholung zu vermeiden und
- Aktualisierung dieser Informationen
Informationsverpflichtung
Informationspflicht des Betriebsinhabers gegenüber
- Möglicherweise von einem schweren Unfall betroffenen Personen über Gefahr, die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten längstens alle fünf Jahre
- Der Öffentlichkeit und Zugänglichmachung der Informationen und
- Behörden und Bereitstellung sämtlicher Informationen














