Verpflichtungen

Meldeverpflichtungen

Meldeverpflichtungen nach einem schweren Unfall durch den Betriebinhaber an die Behörde

  • Mit Bekanntgabe der Umstände des Unfalles
  • Die beteiligten gefährlichen Stoffe, deren Menge
  • Die zur Beurteilung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt verfügbaren Daten sowie
  • Eingeleiteten Sofortmaßnahmen
  • Mit Unterrichtung über Schritte, die vorgesehen sind, um mittel- und langfristige Unfallfolgen abzumildern und eine Wiederholung zu vermeiden und
  • Aktualisierung dieser Informationen

Informationsverpflichtung

Informationspflicht des Betriebsinhabers gegenüber

  • Möglicherweise von einem schweren Unfall betroffenen Personen über Gefahr, die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten längstens alle fünf Jahre
  • Der Öffentlichkeit und Zugänglichmachung der Informationen und
  • Behörden und Bereitstellung sämtlicher Informationen