Rechtslage
Verantwortung Betrieb - Maßnahmen an Hand der Technik
Der Betriebsinhaber hat alle nach dem Stand der Technik notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.
Im Rahmen seiner Sicherungspflicht hat der Bergbauberechtigte
Notfallpläne zu erstellen, um:
- Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so das die Folgen möglichst gering gehalten und Schäden für Mensch, Umwelt und Sachen begrenzt werden können
- Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen schwerer Unfälle einzuleiten
- Notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben.
- Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Umwelt nach einem schweren Unfall einzuleiten













