Notfallsicherheit

Sicherheitskonzept


Ausarbeitung, Verwirklichung und gegebenenfalls Änderung eines
Sicherheitskonzeptes durch den Betriebsinhaber zur Verhütung schwerer Unfälle.

 

Notfallpläne müssen erstellt werden, um:

  • Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so das die Folgen möglichst gering gehalten und Schäden für Mensch, Umwelt und Sachen begrenzt werden können
  • Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen schwerer Unfälle einzuleiten
  • Notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben.
  • Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Umwelt nach einem schweren Unfall einzuleiten

Sicherheitsbericht


Erstellung eines Sicherheitsberichtes durch den Betrieb in dem

  • Die Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes gegeben ist,
  • Ein Sicherheitsmanagementsystem vorhanden ist,
  • Gefahren schwerer Unfälle ermittelt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung derartiger Unfälle und zur Begrenzung der Folgen für Mensch und Umwelt ergriffen wurden,
  • Die Auslegung, die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung sämtlicher technischer Anlagen und die für ihr Funktionieren erforderlichen Infrastrukturen ausreichend sicher und zuverlässig sind,
  • Interne Notfallpläne vorliegen, damit bei einem schweren Unfall die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können