Kartenwerk -
Wohin mit den meist übergroßen Plänen im Bergbau?
Im Kartenwerk des IRMIS® finden Sie dazu eine geordnete Lösung
Gemäß § 2 der Markscheideverordnung bedeutet Bergbau-kartenwerk die Gesamtheit der Risse, Karten und Pläne eines Bergbaues
samt allen zugehörigen Unterlagen wie Aufnahmebücher, Aufnahmeskizzen, Vermessungsdaten und Berechnungsprotokolle.
Bergbauberechtigte haben für jeden Bergbaubetrieb unter Aufsicht eines verantwortlichen Markscheiders ein Bergbaukartenwerk
anzufertigen und nachtragen zu lassen.
Das Bergbaukartenwerk hat geometrisch richtig, vollständig und deutlich, besonders die Bergbauanlagen und die in Bergbaugebieten
gelegenen Teile der Tagesoberfläche darzustellen. Der Inhalt sowie Ausführung des Bergbaukartenwerkes ist in der Verordnung des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von
Bodenbewegungen (Markscheideverordnung) festgelegt.
Die Sammlung von diesen Dokumenten erfolgt im Fahrbuchsystem unter dem Menüpunkt Kartenwerk.
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